Kennzeichnen – aber richtig

In den letzten Monaten war die Influencer Welt in Aufruhr: Was muss gekennzeichnet werden? Was ist eine Anzeige? Und gelten selbst gekaufte Schuhe auch als Werbung? Zusätzlich dazu versetzte eine Abmahnwelle die Instagramer in Unruhe. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte Promis wie beispielsweise Cathy Hummels wegen fehlender Werbekennzeichnungen verklagt und damit eine Protestwelle los getreten.

Die großen Verbände der PR-Branche wollen jetzt Licht ins Dunkel bringen – und dadurch die Unklarheiten bei Influencern und Usern klären. Influencermarketing soll dadurch wieder zu einer sicheren Marketingmöglichkeit werden – für die Unternehmen, aber auch für die Influencer. Der Deutsche Rat für Public Relations, der Bundesverband deutscher Pressesprecher, die Gesellschaft Public Relations Agenturen und die Deutsche Public Relations Gesellschaft haben schon Ende 2017 eine Richtlinie zu PR in digitalen Medien verabschiedet. Durch die Zusammenarbeit mit der Werbebranche sollen diese Richtlinien jetzt mehr Gewicht bekommen und einfacher an die Öffentlichkeit getragen werden.

Die Richtlinien sollen vor allem kleineren Unternehmen helfen, bei Marketing in den sozialen Netzwerken gegen keine wichtigen Vorschriften zu verstoßen. Wichtig sind für sie vor allem die Punkte der Richtlinien zur Absendertransparenz. Festgelegt wurde von den Verbänden zum einen, dass die Finanzierung einer Botschaft immer offengelegt werden muss. Das Unternehmen, welches den Influencer, den Blogpost oder die Story gesponsert hat, muss also klar gekennzeichnet werden. Auch bei kostenlosen Produktsendungen und den daraus resultierenden Bewertungen muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine solche kostenlose Sendung handelt. Zum anderen werden in den Richtlinien auch Bots angesprochen. Soziale Bots, die in sozialen Netzwerken liken, kommentieren und anderen Nutzern folgen, werden in den Richtlinien der Verbände abgelehnt. Für sie ist wichtig, dass hinter jeder Aktion auch ein echter Mensch steht, der diese ausführt und überwacht.

Die Richtlinien geben also einen ersten Weg für Influencer und Unternehmen vor. Die wichtigste Frage wird dabei aber nicht beantwortet: Muss eine Marke genannt werden, wenn es für den Influencer keine Gegenleistung gab? Um dafür eine Lösung zu finden, müssen wahrscheinlich die Ergebnisse der momentan laufenden Klagen abgewartet werden.