Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – und zur Chance für PR

Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Barrierefreiheit wird zur gesetzlichen Pflicht. Doch was bedeutet das?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Was auf den ersten Blick nach technischer Umsetzung klingt, hat weitreichende Konsequenzen, auch und gerade für die Kommunikationsarbeit. Für PR-Agenturen eröffnet sich damit nicht nur ein neues Aufgabenfeld, sondern auch eine echte Chance, Kommunikation nachhaltiger, inklusiver und zukunftsfähiger zu gestalten.

Kommunikation neu denken – barrierefrei und inklusiv

PR lebt von Sprache, Bildern, Emotionen, aber auch von Zugänglichkeit und Inklusion. Wenn Menschen Inhalte nicht wahrnehmen oder verstehen können, bleibt Kommunikation wirkungslos. Das BFSG fordert Unternehmen auf, digitale Barrieren abzubauen. PR-Agenturen stehen daher an vorderster Front, wenn es darum geht, diese Anforderungen in wirkungsvolle Strategien und neue Kommunikationswege zu übersetzen.

Digitale Barrierefreiheit betrifft mehr als nur Websites. Auch Newsletter, Social-Media-Posts, PDFs, Event-Einladungen oder Videos müssen künftig für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen. Für PR-Profis heißt das: Inhalte müssen neu gedacht, Prozesse angepasst und Wissen aufgebaut werden. Alt-Texte, Kontrastverhältnisse, einfache Sprache, Untertitel oder screenreaderfreundliche Strukturen werden zum neuen Standard.

Barrierefreiheit: neue Beratungsfelder für Agenturen

Was zunächst wie zusätzlicher Aufwand klingt, ist in Wahrheit ein strategischer Mehrwert. Denn Unternehmen, die ihre Kommunikation inklusiv gestalten, zeigen Haltung, Weitblick und holen mehr Menschen ins Boot. Genau hier liegt eine große Chance für PR-Agenturen: Sie können sich als kompetente Berater:innen in Sachen barrierefreie Kommunikation positionieren und damit neue Kundensegmente erschließen.

Wer frühzeitig Expertise aufbaut, kann Kund:innen gezielt unterstützen – sei es bei der barrierefreien Gestaltung von Websites, der Entwicklung inklusiver Kampagnen oder dem Wording von Social-Media-Inhalten in einfacher Sprache. Auch interne Schulungen oder Accessibility-Audits werden zu gefragten Leistungen im Agenturportfolio.

Barrierefreiheit als Innovationstreiber

Barrierefreiheit ist keine Einschränkung, sondern vielmehr ein Qualitätsmerkmal. Inhalte, die barrierefrei sind, sind in der Regel auch benutzerfreundlicher, klarer und verständlicher für alle. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Nutzer:innen, mobile User oder Menschen mit geringer Medienkompetenz. Gleichzeitig verbessert barrierefreie Gestaltung häufig auch die SEO-Leistung und stärkt die Glaubwürdigkeit einer Marke.

Inklusive Kommunikation bedeutet: mehr Reichweite, mehr Nähe, mehr Relevanz. Und sie zeigt, dass Marken zuhören – nicht nur rechtlich, sondern gesellschaftlich.

Fazit: Kommunikation, die verbindet

Das BFSG ist mehr als eine juristische Vorgabe. Es ist ein Impuls, die digitale Kommunikation neu zu denken. PR-Agenturen sollten diesen Wandel nicht als Last, sondern als Chance begreifen. Wer Barrierefreiheit nicht nur umsetzt, sondern lebt, wird zum Vorreiter einer neuen Kommunikationskultur: inklusiv, nachhaltig, wirksam.

Denn gute Kommunikation schließt niemanden aus – sie macht alle sichtbar.